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   BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13   

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https://dejure.org/2015,1497
BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13 (https://dejure.org/2015,1497)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2015 - 2 B 104.13 (https://dejure.org/2015,1497)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 2 B 104.13 (https://dejure.org/2015,1497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 S 2 BDG
    Kriterium der Schwere des Dienstvergehens und Pflichtwidrigkeiten vom Schalterbeamten

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Vorliegens eines schweren Dienstvergehens i.R.e. Disziplinarmaßnahme (hier: Verurteilung wegen Urkundenfälschung)

  • rewis.io

    Kriterium der Schwere des Dienstvergehens und Pflichtwidrigkeiten vom Schalterbeamten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Kriterium der Schwere des Dienstvergehens und Pflichtwidrigkeiten vom Schalterbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Eine Divergenzrüge ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Sie legt weder dar, mit welchem Beweismittel hätte aufgeklärt werden sollen noch dass der anwaltlich vertretene Beklagte die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt hat oder dass sich dem Oberverwaltungsgericht weitere Ermittlungen zu den bezeichneten Fragen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zum Darlegungserfordernis: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, S. 14 f.).

  • BVerwG, 06.02.2001 - 1 D 67.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des mittleren Dienstes;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Der Beklagte macht geltend, das Berufungsurteil beruhe auf einer Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 2001 - 1 D 67.99 - (Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 24).

    Für das Kriterium der Schwere des Dienstvergehens hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Beklagten angeführten Urteil vom 6. Februar 2001 - 1 D 67.99 - (Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 24 S. 12) für Schalterbeamte im Bar- und Abhebungsverfahren ausgeführt, dass hier Pflichtwidrigkeiten in den unterschiedlichsten Formen denkbar sind, die für ihre disziplinare Bewertung so erhebliche Verschiedenheiten aufweisen, dass sie sich genereller Regelungen für das Disziplinarmaß weitgehend entziehen.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt dagegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwG 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt dagegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwG 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschluss vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 21. Mai 2013 - 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Die Verfahrensrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 Rn. 26).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschluss vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 104.13
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 21. Mai 2013 - 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 16a D 20.183

    Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung wegen Manipulationen an Abschlussprüfung

    Der von Baunack aufgestellte Rechtssatz, eine dienstliche Urkundenfälschung führe regelmäßig zur Entfernung (Köhler/Baunack, BDG, 7. Aufl. 2020, § 10 Rn. 2j) findet sich in der zum Beleg angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (B.v. 28.1.2015 - 2 B 104.13 - juris).
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